Mittwoch, 18. April 2012
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
Nach dem Gesetz hat ein Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch,
  • bei 6 Werktagen von 24 Urlaubstage / Arbeitstage
    bei 5 Werrkstagen = 20 Urlaubstage / Arbeitstage
    bei 4 Werkstagen = 16 / Arbeitstage
    und bei 3 Werkstagen hat man 12 Arbeitstage Anspruch auf Urlaub.
Bei Schwerbehinderung hat man Anspruch auf einen Zusatzurlaub.
Den man in einer Woche nehmen muss.
  • Bei 6 Werktagen= 6 Tage Zusatzurlaub
    bei 5 = 5 Tage
    bei 4 = 4 Tage
    bei 3 Werktagen die ein Schwerbehinderter in einer Woche arbeitet, hat er einen Anspruch auf 3 Tage Zusatzurlaub (der wie gesagt, in einer Woche genommen werden muss).
Also hab ich, da ich an 3 Tagen die Woche arbeite, eine gesetzlichen Urlaubsanspruch von 12 Tagen und einen Anspruch auf Zusatzurlaub von 3 Tagen.

Macht gleich 15 Tage im Jahr. Jeden Monat einen Tag und eine Woche extra Urlaub auf Grund einer Schwerbehinderung.

Das sind die Mindesturlaubstage die einem Arbeitnehmer zu steht, dem Arbeitsgeber steht es aber frei, dem Arbeitnehmer, mehr Urlaub zu bewilligen.

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