Mittwoch, 18. April 2012
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
green baer, 17:57h
Nach dem Gesetz hat ein Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch,
Den man in einer Woche nehmen muss.
Macht gleich 15 Tage im Jahr. Jeden Monat einen Tag und eine Woche extra Urlaub auf Grund einer Schwerbehinderung.
Das sind die Mindesturlaubstage die einem Arbeitnehmer zu steht, dem Arbeitsgeber steht es aber frei, dem Arbeitnehmer, mehr Urlaub zu bewilligen.
- bei 6 Werktagen von 24 Urlaubstage / Arbeitstage
bei 5 Werrkstagen = 20 Urlaubstage / Arbeitstage
bei 4 Werkstagen = 16 / Arbeitstage
und bei 3 Werkstagen hat man 12 Arbeitstage Anspruch auf Urlaub.
Den man in einer Woche nehmen muss.
- Bei 6 Werktagen= 6 Tage Zusatzurlaub
bei 5 = 5 Tage
bei 4 = 4 Tage
bei 3 Werktagen die ein Schwerbehinderter in einer Woche arbeitet, hat er einen Anspruch auf 3 Tage Zusatzurlaub (der wie gesagt, in einer Woche genommen werden muss).
Macht gleich 15 Tage im Jahr. Jeden Monat einen Tag und eine Woche extra Urlaub auf Grund einer Schwerbehinderung.
Das sind die Mindesturlaubstage die einem Arbeitnehmer zu steht, dem Arbeitsgeber steht es aber frei, dem Arbeitnehmer, mehr Urlaub zu bewilligen.
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