Mittwoch, 18. April 2012
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
Nach dem Gesetz hat ein Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch,
  • bei 6 Werktagen von 24 Urlaubstage / Arbeitstage
    bei 5 Werrkstagen = 20 Urlaubstage / Arbeitstage
    bei 4 Werkstagen = 16 / Arbeitstage
    und bei 3 Werkstagen hat man 12 Arbeitstage Anspruch auf Urlaub.
Bei Schwerbehinderung hat man Anspruch auf einen Zusatzurlaub.
Den man in einer Woche nehmen muss.
  • Bei 6 Werktagen= 6 Tage Zusatzurlaub
    bei 5 = 5 Tage
    bei 4 = 4 Tage
    bei 3 Werktagen die ein Schwerbehinderter in einer Woche arbeitet, hat er einen Anspruch auf 3 Tage Zusatzurlaub (der wie gesagt, in einer Woche genommen werden muss).
Also hab ich, da ich an 3 Tagen die Woche arbeite, eine gesetzlichen Urlaubsanspruch von 12 Tagen und einen Anspruch auf Zusatzurlaub von 3 Tagen.

Macht gleich 15 Tage im Jahr. Jeden Monat einen Tag und eine Woche extra Urlaub auf Grund einer Schwerbehinderung.

Das sind die Mindesturlaubstage die einem Arbeitnehmer zu steht, dem Arbeitsgeber steht es aber frei, dem Arbeitnehmer, mehr Urlaub zu bewilligen.

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Heute 18.4.12
immer noch Kraftlos und Schmerzen vom Muskelkater.
Ab heute das Sulfat und nicht das Hydro dings da. Bin gespannt ob ich den Unterschied wieder merke.
Kopfmäßig gehts mir schon etwas besser. Gedanken sind auch wieder freier.

Aber muss noch unbedingt Hausaufgaben machen, halb sieben fängt ja der Kurs wieder an.

Gelesen hab ich das gestern alles schon, also ein wenig vorbereitet bin ich schon.
So na dann mal abwarten ob die Medis jetzt wieder besser wirken.

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